© W.E.ST FAHRSCHULE April 2012
Als zentrales und aktives Mitglied des
ZfKS
GbR bieten wir Ihnen im Bedarfsfall hilfreiche Seminare.
Tel:
0761 - 6 44 41 (Terminplanung: www.zfks.de)
Mobil: 0171 - 95 61 007
oder e-Mail: info@zfks.de
Der Zusammenschluss von Seminarleitern ist Garant für die Durchführung von Seminaren im Rahmen der:
ASF -Seminare ...für auffällig gewordene Fahranfänger
ASP -Seminare ...für einen zügigen Punkteabbau
FSF -Seminare ...für eine Probezeitverkürzung
Die größte Seminarleitergemeinschaft ( 8 Moderatoren/-Innen) im Raum Freiburg–Breisgau-Hochschwarzwald
garantiert Ihnen die sofortige Reservierung zu einem Kraftfahrer-Aufbauseminar ASF oder ASP damit Sie keine
Probleme mit Fristversäumnissen oder einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis haben.
Punkte System
Welche Folgen haben Punkte für Sie und Ihre Fahrerlaubnis(se)?
Von einem bestimmten Punktestand ab informiert das Kraftfahr-Bundesamt die für den Verkehrsteilnehmer zuständige
Straßenverkehrsbehörde. Es kommt zu folgenden Maßnahmen:
Punktestand
Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde
8 bis 13 Punkte
Verwarnung und Hinweis, freiwillig an einem
Kraftfahreraufbauseminar (ASP) teilnehmen zu können
14 bis 17 Punkte
Anordnung, Verpflichtung an einem Kraftfahreraufbauseminar
teilzunehmen.
Wenn bereits innerhalb der letzten 5 Jahre ein Seminar absolviert
wurde, folgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, freiwillig
an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen,
dass bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird
18 Punkte
Entziehung der Fahrerlaubnis
Punkteabbau
Ihre Möglichkeiten:
Information über Ihren Punktestand können Sie über Ihre Straßenverkehrsbehörde erfahren, z.B. von Ihrer Führerschein-
stelle oder vom Landratsamt auch direkt vom Verkehrs-Zentralregister in Flensburg (PDF-Anfrage-Formular).
Am erfolgreichsten bauen Sie Punkte ab, wenn Sie bereits vor dem Erreichen einer Punktezahl (bis 8) an einem
Kraftfahreraufbauseminar teilnehmen.
Die Vorteile durch eine Seminarteilnahme: So werden ihnen bei einem Stand von nicht mehr als acht Punkten vier (4)
Punkte, bei einem Stand von neun bis 13 Punkten zwei (2) Punkte abgezogen.
Mit 14 und mehr Punkten erhalten Sie keinen Punkteabzug mehr, die Teilnahme wird zur Pflicht und angeordnet.
Haben Sie mit einem schriftlichen Hinweis der Straßenverkehrsbehörde vor erreichen von 18 Punkten an einer verkehrs-
psychologischen Beratung teilgenommen und legen Sie der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach
Beendigung eine Bescheinigung vor, so werden noch zwei Punkte abgezogen. Ein Abbau unter den Null-Punkte Stand ist
nicht möglich.
ASF und ASP Seminare
Die Kraftfahrer-Seminare ASF oder ASP können innerhalb fünf Jahren nur einmal absolviert werden. D.h, nach der erfolg-
reichen Teilnahme an einem ASF (Führerschein auf Probe-Seminar) kann kein anderes Seminar z.B. ASP (Punkteabbau-
Seminar) besucht werden. Erst nach Ablauf von fünf Jahren ist es möglich ein erneutes Seminar zu absolvieren. Eine
ergänzende Regelung sieht vor, dass ein "Verkehrspsychologisches Beratungsgespräch" jedoch nur auf Empfehlung der
zuständigen Behörde innerhalb der fünf Jahre durchgeführt werden kann. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem
"Verkehrspsychologischen Beratungsgespräch" werden als Bonus 2 Punkte gut geschrieben.
ASF- oder ASP- Seminare weisen einen ähnlichen Grundaufbau auf. Die Themen, Seminar-Projekte und Inhalte sind
dagegen unterschiedlich gestaltet. Die Seminare beinhalten fünf (5) Seminarabschnitte
1. Seminarsitzung ( Dauer: 135 Minuten )
Fahren ( je Teilnehmer min. 30 Min.+ 15 Min. Besprechung d. Fahrt )
( Durchführung zwischen dem 1. und 2. Seminarabschnitt )
2. Seminarsitzung ( Dauer: 135 Minuten )
3. Seminarsitzung ( Dauer: 135 Minuten )
4. Seminarsitzung ( Dauer: 135 Minuten )
Nach vollständiger und erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrer zuständigen
Behörde umgehend zustellen sollten. Unseren Kunden freundlichen Service zur sofortigen Abgabe der Teilnahme-
bescheinigung können Sie außerdem in Anspruch nehmen. So sind Sie auf der sicheren Seite. Wichtig wenn Sie
selbst zustellen möchten: Beachten Sie die Abgabe-Fristen damit es nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt.
FSF-Seminar ( Es war einmal... eine Chance...)
"Für Sicheres Fahren" ist das Motto des DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat), das auch wir unterstützen. Ab 2004 wird das neue
FSF-Seminar (Fortbildungsseminar für Fahranfänger) eingeführt. Die Einführung sehen wir ist als große Chance für jeden
Fahranfänger, da hierbei Fahrerfahrung erlebt wird. Nach dem Motto "...probieren geht über studieren..." finden Fahranfänger hier
eine Paralelle zur humanen Pädagogik, deren Inhalte grundlegend auf Selbsterfahrung der Schüler basieren.
"Lernen ist wie Atmen..." lautet hier das Motto. So stellt dieses Seminar eine gewaltige Erweiterung des Erfahrungsschatzes für die
Verkehrssicherheit jugendlicher Fahrer/innen dar.
Chance durch Erfahrung
Ein FSF-SEMINAR ermöglicht jedem Fahranfänger frühestens nach 6 Monaten jedoch spätestens nach 12 Monaten nach
Führerscheinerwerb eine Kürzung der Probezeit für 1 Jahr zu erhalten. (Das Seminarkonzept wird ab 31.12.2010 ausgesetzt. Nach
unserem Kenntnisstand soll das Konzept neu überarbeitet werden. Wir bleiben für Sie dran !)
(das Logo anklicken)