© W.E.ST FAHRSCHULE Januar 2012 Als zentrales und aktives Mitglied des    ZfKS  GbR bieten wir Ihnen im Bedarfsfall hilfreiche Seminare. Tel: 0761 - 6 44 41     (Terminplanung: www.zfks.de) Mobil: 0171 - 95 61 007 oder e-Mail: info@zfks.de Der Zusammenschluss von Seminarleitern ist Garant für die Durchführung von Seminaren im Rahmen der: ASF -Seminare ...für auffällig gewordene Fahranfänger ASP -Seminare ...für einen zügigen Punkteabbau FSF  -Seminare ...für eine Probezeitverkürzung Die größte Seminarleitergemeinschaft ( 8 Moderatoren/-Innen) im Raum Freiburg–Breisgau-Hochschwarzwald garantiert Ihnen die sofortige Reservierung zu einem Kraftfahrer-Aufbauseminar ASF oder ASP damit Sie keine Probleme mit Fristversäumnissen oder einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis haben. Punkte System Welche Folgen haben Punkte für Sie und Ihre Fahrerlaubnis(se)? Von einem bestimmten Punktestand ab informiert das Kraftfahr-Bundesamt die für den Verkehrsteilnehmer zuständige Straßenverkehrsbehörde. Es kommt zu folgenden Maßnahmen: Punktestand Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde   8 bis 13 Punkte Verwarnung und Hinweis, freiwillig an einem Kraftfahreraufbauseminar (ASP) teilnehmen zu können  14 bis 17 Punkte Anordnung, Verpflichtung an einem Kraftfahreraufbauseminar teilzunehmen. Wenn bereits innerhalb der letzten 5 Jahre ein Seminar absolviert wurde, folgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, dass bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird    18 Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis Punkteabbau Ihre Möglichkeiten: Information über Ihren Punktestand können Sie über Ihre Straßenverkehrsbehörde erfahren, z.B. von Ihrer Führerschein- stelle oder vom Landratsamt auch direkt vom Verkehrs-Zentralregister in Flensburg (PDF-Anfrage-Formular). Am erfolgreichsten bauen Sie Punkte ab, wenn Sie bereits vor dem Erreichen einer Punktezahl (bis 8) an einem Kraftfahreraufbauseminar teilnehmen. Die Vorteile durch eine Seminarteilnahme: So werden ihnen bei einem Stand von nicht mehr als acht Punkten vier (4) Punkte, bei einem Stand von neun bis 13 Punkten zwei (2) Punkte abgezogen. Mit 14 und mehr Punkten erhalten Sie keinen Punkteabzug mehr, die Teilnahme wird zur Pflicht und angeordnet. Haben Sie mit einem schriftlichen Hinweis der Straßenverkehrsbehörde vor erreichen von 18 Punkten an einer verkehrs- psychologischen Beratung  teilgenommen und legen Sie der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung eine Bescheinigung vor, so werden noch zwei Punkte abgezogen. Ein Abbau unter den Null-Punkte Stand ist nicht möglich. ASF und ASP Seminare Die Kraftfahrer-Seminare ASF oder ASP können innerhalb fünf Jahren nur einmal absolviert werden. D.h, nach der erfolg- reichen Teilnahme an einem ASF (Führerschein auf Probe-Seminar) kann kein anderes Seminar z.B. ASP (Punkteabbau- Seminar) besucht werden. Erst nach Ablauf von fünf Jahren ist es möglich ein erneutes Seminar zu absolvieren. Eine ergänzende Regelung sieht vor, dass ein "Verkehrspsychologisches Beratungsgespräch" jedoch nur auf Empfehlung der zuständigen Behörde innerhalb der fünf Jahre durchgeführt werden kann. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem "Verkehrspsychologischen Beratungsgespräch" werden als Bonus 2 Punkte gut geschrieben. ASF- oder ASP- Seminare weisen einen ähnlichen Grundaufbau auf. Die Themen, Seminar-Projekte und Inhalte sind dagegen unterschiedlich gestaltet. Die Seminare beinhalten fünf (5) Seminarabschnitte 1. Seminarsitzung ( Dauer: 135 Minuten ) Fahren ( je Teilnehmer min. 30 Min.+ 15 Min. Besprechung d. Fahrt ) ( Durchführung zwischen dem 1. und 2. Seminarabschnitt ) 2. Seminarsitzung ( Dauer: 135 Minuten ) 3. Seminarsitzung ( Dauer: 135 Minuten ) 4. Seminarsitzung ( Dauer: 135 Minuten ) Nach vollständiger und erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie Ihrer zuständigen Behörde umgehend zustellen sollten. Unseren Kunden freundlichen Service zur sofortigen Abgabe der Teilnahme- bescheinigung können Sie außerdem in Anspruch nehmen. So sind Sie auf der sicheren Seite. Wichtig wenn Sie selbst zustellen möchten: Beachten Sie die Abgabe-Fristen damit es nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt. FSF-Seminar  ( Es war einmal... eine Chance...) "Für Sicheres Fahren" ist das Motto des DVR (Deutscher Verkehrssicherheitsrat), das auch wir unterstützen. Ab 2004 wird das neue FSF-Seminar (Fortbildungsseminar für Fahranfänger) eingeführt. Die Einführung sehen wir ist als große Chance für jeden Fahranfänger, da hierbei  Fahrerfahrung erlebt wird. Nach dem Motto "...probieren geht über studieren..." finden Fahranfänger hier eine Paralelle zur humanen Pädagogik, deren Inhalte grundlegend auf Selbsterfahrung der Schüler basieren. "Lernen ist wie Atmen..." lautet hier das Motto. So stellt dieses Seminar eine gewaltige Erweiterung des Erfahrungsschatzes für die Verkehrssicherheit jugendlicher Fahrer/innen dar. Chance durch Erfahrung Ein FSF-SEMINAR ermöglicht jedem Fahranfänger frühestens nach 6 Monaten jedoch spätestens nach 12 Monaten nach Führerscheinerwerb eine Kürzung der Probezeit für 1 Jahr zu erhalten.   (Das Seminarkonzept wird ab 31.12.2010 ausgesetzt. Nach unserem Kenntnisstand soll das Konzept neu überarbeitet werden. Wir bleiben für Sie dran !) (das Logo anklicken)