© W.E.ST FAHRSCHULE Februar 2012
Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse...
An Bussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Halte-
stellen halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Wenn Fahrgäste ein- oder
aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren
werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden.
Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten. Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schul-
busse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht
überholt werden. An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an
Haltestellen halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in
einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.
Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen
auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muß der Fahrzeugführer warten.
Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Halte-stellen zu
ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen
oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.
Bußgelder sind bei Nichtbeachtung der Vorschrift vorgesehen: bei Behinderungen in Höhe von € 40,--
bei Gefährdung in ca. Höhe von € 50,-- aber auch höhere Sätze, max. 2 Punkte werden in Flensburg
eingetragen.
Versicherungen: Wenns im Ausland kracht...
Die seit Januar 2003 verabschiedete neue EU-Richtlinie ermöglicht eine einfachere Regelung von Verkehrsunfällen im
Ausland. Bisher musste der/die Geschädigte die Ansprüche bei der im Unfallland angesiedelten Versicherung geltend
machen. Seit Januar 2003 müssen Versicherer nach der 4. Kraftfahrerhaftpflicht-Richtlinie der EU einen Schadens-
beauftragten in den übrigen EU-Ländern benennen. D.h. haben Sie einen Unfall in Frankreich oder Spanien können sie sich
in Deutschland an den französischen oder spanischen Beauftragten wenden.
Fremdsprachenkenntnisse oder gar ein ausländischer Anwalt sind nun nicht mehr erforderlich.
"... eine absolut gute Sache..."
Alkohol am Steuer?
“Wer betrunken Auto fährt setzt nicht nur sein Leben, sondern das Leben unbeteiligter Dritter aufs Spiel...”
Wer nach dem 31. März mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut ein Kfz fährt und in eine Verkehrskontrolle gerät,
muss einen Monat lang auf sein Kfz verzichten. Außerdem sind 250 € Bußgeld zu zahlen. Zusätzlich werden in
Flensburg auf dem Punktekonto vier Punkte eingetragen.
Aber auch unter 0,5 Promille droht im Falle eines Unfalles der Führerscheinentzug sowie eine MPU. (Medizinisch-
Psychologische Untersuchung)
In Wiederholungsfällen fällt das Bußgeld erheblich höher aus. So sind z.B für die 1. Wiederholung 500 € und für weitere
750 € zu zahlen. Außerdem wird das Fahrverbot auf drei Monate ausgedehnt.
Fahren ja ! - dann Alkohol: nein Danke!!
Telefonieren / bzw. Ablenkungen während der Fahrt? - Finger weg vom Handy!
Zum Februar 2001 wurde die neue Handyregelung getroffen. Diese sagt aus, dass man nur noch
mit einer Freisprecheinrichtung während der Fahrt telefonieren darf. Allerdings gibt es auch
andere Möglichkeiten: Wenn das Kfz gestoppt wird und der Motor abgestellt ist, dann darf auch
aus dem Kfz telefoniert werden. Also mit laufendem Motor Finger weg vom Handy. Das Gespräch
wird dabei noch ganz schön teuer. Abgesehen von dramatischen Unfallsituationen und den damit
verbundenen Folgen, ist die Anhebung des Bußgeldes im Jahr 2004 auf € 40,00 vorgesehen,
zusätzlich gibts 1 Punkt in Flensburg.
Schalten sie das Handy vor der Fahrt aus. Das ist z.B. die sicherste Methode nicht durch die
Suche nach dem Handy oder den Tastaturknöpfchen abgelenkt zu sein. Telefonieren Sie in der
Fahrpause! Wozu haben Sie eine Mobil-Box...? Ihr Rückruf schafft auch die Möglichkeit Notizen
zu machen. Bedenken Sie aber auch, dass versicherungsrechtliche Nachteile noch in Betracht
kommen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung!
Der Gedanke "...mir passiert das nicht...” wirkt einschläfernd auf das Gefahrenbewußtsein, jedoch
gerade jenes sollten Sie nicht abschalten.
Einordnen - Das Problem mit dem Rückstau...
Endet auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung eine der Fahrspuren oder ist das weitere Fahren
darauf nicht möglich, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Wechsel auf den benachbarten
Fahrstreifen zu ermöglichen. Dies hat durch das Reißverschlussverfahren zu geschehen.
Das Reißverschlussverfahren ist erst kurz vor der Verengung durchzuführen um einen Rückstau durch die nicht
vollständige Benutzung mehrerer Fahrstreifen zu vermeiden. (Beispiel: Zeichen 121)
Zeichen 121
Kreisverkehre (kleine und große)
Immer mehr Kreisverkehre lösen ampelgeregelte Kreuzungen ab. Unnötige Wartezeiten vor “Rot” vor allem bei leerer
Kreuzung fallen weg. Allerdings bringt der Kreis bei vielen auch einige Verwirrung mit. Z.B. soll Man(n) oder Frau
beim Einfahren in den Kreisel nicht blinken. Blinken sie erst nach rechts, wenn sie den Kreis verlassen möchten.
Beim großen Kreis ist wie ein Abbieger beim Ein- und Ausfahren nach rechts zu blinken. Missverständnisse mit
anderen Fahrern können bei guter Beachtung dieser Information vermieden werden.
Achten Sie vor dem Einfahren in den Kreis auf die Vorfahrtsregeln.
Zeichen 215
Umweltplakette (Etikettenbetrug, Volksverdummung, Umweltschutz und oder Nepp ?)
Im Jahre 2008 wurde die Umweltplakette eingeführt. Viele Deutsche Städte wie z.B. Hamburg, Stuttgart, Mannheim,
Freiburg u.a. haben die Umwelt-Plakettenpflicht übernommen. Die Liste weiterer Städte gibt es im Internet.
Das bedeutet für den Autofahrer ohne Umweltplakette ist das befahren der Städte bzw. Stadtteile nicht mehr gestattet.
Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld in Höhe von € 40,00 und ein Punkt in Flensburg!
Offenbart sich hier der größte Etikettenbetrug und der Jahrhundert Nepp der politischen Bürokratie ?
Es kann nur ein schlechter Witz sein, dass eine Plastik-Plakette an den Kraftfahrzeugen in den Farben "rot, gelb oder
grün" einen Umweltschutzeffekt erzielt. ( siehe Volksverdummung? Quelle: www.anti-plakette.com )
( https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9055 )
Überall ist bekannt, dass KFZ-Abgase ca. 4% der globalen Gesamtmenge Feinstaub entwickeln. Die Verantwortlichen
der einführenden Städte unterliegen wohl dem Irrglauben, dass nur einzig und allein in ihrer Stadt gerade diese
gesamte globale Feinstaubentwicklung stattfindet.
Dass weitere 12% der KFZ-Feinstaubs auf Reifenabrieb, Bremsenstaub und Fahrbahnabrieb zurückzuführen sind
scheinen die Verantwortlichen zu ignorieren. Welcher Sinn liegt nun darin ein KFZ und damit dessen Besitzer mit einer
Plakette zu brandmarken in den Farben “rot, gelb oder grün”?
Wurde darüber nachgedacht, dass es effektiver ist eine Bremsen- und eine Reifenabrieb -Umweltplakette einzuführen ?
Noch besser wäre alle KFZ ohne Bremsen und Reifen herumfahren zu lassen, somit erreichen die Ideenentwickler
dieses Plakettenwahnsinns tatsächlich die Eliminierung von 12% Feinstaubentwicklung.
Der mit der Plakettenidee erzeugte blinde Übereifer gepaart mit bürokratischer Ignoranz auf der Basis: "...wie kann ich
dem Autofahrer möglichst Geld aus der Tasche ziehen... ist skandalös. Von "Grüner Welle" und engergiesparenden
Maßnahmen findet sich in den Köpfen nichts mehr! Selbstgefällig wird das schlicht ignoriert. Bei den Verantwortlichen
herrscht die Ansicht je niedriger der gewählte Gang und je häufiger bei "rot gebremst werden muss” umso umwelt-
freundlicher wird das Fahren in den Städten. Eine Milchmädchen-Rechnung, die “25% der Gesamt-Staubentwicklung
verursacht”, ist vorherrschende Bürokraten Meinung, das zeigt deutlich das Ergebnis einer vom ADAC beauftragten
Studie. ( Quelle: ADAC )
Eine jeglicher Vollständigkeit entbehrende Umwelt-Rechnung:
Die Plakette bringt Geld für einen Fetzen Kunststoff..., schafft Arbeitsplätze beim Plaketten-Hersteller..., bei Behörden
und Ausgabestellen sinnlose Arbeit..., beim Autofahrer die Fahrt zu der betreffenden Ausgabestelle... Wo bleibt die
Umwelt? ...die Plakette bringt Bußgelder in die Stadtkasse..., ...auch von Touristen, die ahnungslos sind..., ...die
werden zu Bußgeldtätern gemacht..., “. ..und wo bleibt nun endlich einmal die Umwelt”? “...marginal weniger als 1%
wird für die Umwelt getan...”, - der Autofahrer wird in seinen Grundrechten gemindert, geneppt und abgezockt und
unsere Gesundheit wird noch mehr geschädigt ! ( Quelle: www.anti-plakette.com )
Die Mahnung, dass beim Autofahrer "..Unzuverlässigkeit vorliege, wenn er diese Plakette nicht anklebt...” kann nur als
Hirn infizierender Virus bezeichnet werden, der sich wie die Pest ausbreitet. Ein Heilmittel dagegen ist nicht zu sehen.
Deshalb sagt doch: “Liebe Verantwortliche, was bringt die Plakette tatsächlich für die Umwelt bei Alt- oder gar bei
Neuwagen, die sowieso angeblich bessere Schadstoffvoraussetzungen erfüllen...” ? Damit nicht genug: Für alle die
sich weder die neue Atemweg schädliche Filter-Technik leisten noch nachrüsten können, wurde das “ ...Freikaufen... ”
erfunden. Fragen muss man sich: Wie lange muss der Autofahrer sich diesen Nepp, diese Lügen noch anhören und
hat noch die Gesundheit schädigende Umwelttechnologie zu bezahlen? ( nun Atemweg gängige Kleinst-Partikel ) Wird
der Bürger genötigt ein neues Kraftfahrzeug anzuschaffen? (Euro 5 oder 6) Sicherlich liegt das jenseits der Vorstellung
der Verantwortlichen, dass es Menschen gibt die erstens auf ihr KFZ angewiesen sind, zweitens sich kein neues
leisten können, drittens die schädliche Technologie beim besten Willen nicht nachrüsten können, weil es die noch gar
nicht gibt... auch diktatorische Stigmatisation des Eigentums von Mitbürgern hatten wir schon einmal...
Bild: Mit freundlicher Genehmigung: Bundesministerium
für Verkehr, Technologie, Innovation Wien 01.09.2010
Bußgelder können EU-weit vollstreckt werden.
Die Planung ist nun Realität, dass Bußgelder ab Ende 2010 EU-weit eingezogen werden können. Wer also in
den EU-Staaten sich nicht an die Verkehrsregeln hält muss dann zu Hause mit der Vollstreckung des Bußgeldes
leben.
Bei einem Fahrfehler wird somit das Bußgeld im Heimatland vollstreckt. Ab welcher Höhe erst Bußgelder
inclusive der Verwaltungskosten vollstreckt werden sollen ist auch im Gespräch. Ab Euro 70,00 incl. der
Bearbeitungsgebühren soll vollstreckt werden.
Dies bedeutet für den Kraftfahrer auch in den EU-Staaten die Verkehrsregeln zu kennen und zu beachten.
Themen:
Umweltplakette: Etikettenbetrug, Volksverdummung, Umweltschutz oder Nepp ?
Versicherungen: Wenns im Ausland kracht...
Alkohol am Steuer?
Telefonieren während der Fahrt?
Einordnen: Das Problem mit dem Stau...
Kreisverkehr...
Neues aus der Feinstaubdebatte...
Bußgelder EU-weit vollstreckbar...
Öffentliche Verkehrsmittel...
Was ist “Grobe Fahrlässigkeit”?
Neues über Winterreifen... Pflicht... und was darunter verstanden wird!
GigaLiner im Modellversuch: Energie sparen oder mehr Profit erzielen?
Was bedeutet die Zumischung von 7% Bio-Diesel in den Kraftstoff für Dieselfahrer?
Gerichtsgutachter / BG-Fahrzeughaltung (gesetzliche UV) bei Schmerzensgeld- und
Erwerbsminderungsansprüchen.
E10 Kraftstoff: Tatsächlich umweltfreundlich oder Verbraucher-Täuschung?
Keine Gültigkeit der Fahrerlaubnis A1 in Österreich vor Vollendung des 18. Lebensjahres...
Blinker Muffel zahlen...
Grobe Fahrlässigkeit
Definition: Grob fahrlässig handelt derjenige, der die erforderliche Sorgfalt im Straßenverkehr gröblich, in
hohem Grade außer Acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten
müsste.
Im Straßenverkehr ist schnell mal was passiert, ob die eigene Handlung “grob fahrlässig” war kann oft nur
vor Gericht entschieden werden. War z.B. das Überfahren eines “Stop” Schildes grob fahrlässig, ein
Momentversagen oder doch leicht fahrlässig? Die Folge sind oft langwierige und teure Prozesse, bis dann
feststeht wer wieviel bezahlt und ob überhaupt.
Rechtsschutzversicherungen für den Bereich Straßenverkehr sind deshalb absolut wichtig.
Begriff: “Winterreifen” Nutzungspflicht konkretisiert, nun in der StVO verankert?
Der Bundesrat hat den Beschluss verabschiedet.
So werden die Bezeichnungen für Winterreifen “M+S” (Matsch u. Schnee) oder die “Schneeflocke” als
Begriffe in die StVO übernommen werden, um eine konkretere Bezeichnung für geeignete Bereifung zu
haben, so Verkehrsminister Ramsauer. Die bisherige Bezeichnung ist scheinend zu wachsweich und
wurde vom Verfassungsgericht als zu ungenau bezeichnet.
Bußgeld droht, wenn Autofahrer gegen diese Winterreifenpflicht verstoßen. So werden mindestens 40,00
Euro Bußgeld fällig. Der neue geänderte Paragraph kann demnächst vollstreckt werden. Allerdings ist die
Auslegung mehr als fraglich und nicht für jeden zu verstehen.
§ 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung ab. 4.12.2010)
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen
gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März
1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129
vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42)
geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen
M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung
vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch
gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt
nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1
genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar
sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer
Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und
wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Neues aus der Feinstaubdebatte: “Ein Jahr Luftreinhaltepolitik...”
“ ... Umwelt- und Verkehrsverbände ziehen vernichtende Bilanz der Luftreinhaltepolitik...”
“Die Umweltschutzverbände Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Naturschutz-
bund Deutschland e. V. (NABU) und Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) fordern Umweltminister Norbert Röttgen auf, den betroffenen
Städten und Kommunen bei der Einhaltung der Feinstaub- und Stickoxidgrenzwerte zu helfen. Mehr als 100 Millionen Euro zweckgebunden
eingenommene Steuergelder hat die Bundesregierung bislang noch nicht für die Nachrüstung von ungefilterten Diesel-Pkw ausgegeben. Die
Umweltschutzverbände fordern die Bundesregierung auf, die Nachrüstförderung 2011 fortzusetzen und die ungefilterten Diesel-Pkw nicht
finanziell zu begünstigen, wie ab dem 1. April 2011 vorgesehen...” ( Unser Kommentar: deutlicher wird der Nepp nicht sichtbar und die
Filtertechnik verfehlt völlig das Ziel, s. Bundesumweltamt )
“Dass Dieselruß neben Kohlendioxid ein wesentlicher Faktor bei der Klimaerwärmung ist, erläuterte Dr. Axel Friedrich, internationaler
Experte für Luftreinhaltung und Verkehrspolitik. In Europa stammt der Hauptteil des Rußes aus dem Straßenverkehr (wieviel % vom Motor,
Rädern, Bremsen oder Straßenabrieb? diese Aussage bleibt geschuldet !!!) . Die Rußteilchen werden mit den vorherrschenden Winden bis in
die Arktis und auf die Gletscher getragen, legen sich dort wie ein Grauschleier auf die Eisflächen und beschleunigen dadurch das
Abschmelzen. *Wer heute Klimaschutz betreibt, muss nicht nur an die Minderung von Kohlendioxid, sondern darüber hinaus auch an die
Reduktion von Ruß denken. Deutschland hat bisher ein sehr erfolgreiches Nachrüstprogramm für Dieselfahrzeuge und hat hier
beispielgebend für viele Länder die Technik vorangetrieben ( marginal 1% Feinstaub-Reduzierung, eine Alibi-Reduzierung? ) . Es ist nicht
nachvollziehbar, warum diese Programm nicht weitergeführt wird", sagte Friedrich”. (Quelle VCD) ( Unser Kommentar: Wie groß sind denn
diese Teilchen, dass die fliegen können? Ab welchem Partikelmaß fliegen die nun kleineren Teile noch länger? )
Kommentar: Völlig ignoriert wird von Dr. Axel Friedrich, dass die Rußpartikel aus den Motoren immer kleiner und somit auch immer leichter
werden, das kann jeder logisch denkende Mensch absehen. Dass die Partikel sich nicht mehr bei uns absenken sondern in der Atmosphäre
schweben scheint den Verfechtern dieser unsinnigen Regelung unverständlich zu bleiben. Nach dem Motto: “... aus den Augen, aus dem
Sinn...”, denn was dauerhaft in der Atmosphäre herum fliegt wird hier unten ja nicht gesehen. Welche Folgen hat denn das, Dr. Axel
Friedrich? Auch diese Antwort bleibt in den Ausführungen geschuldet. Eine tatsächliche Luftreinhaltepolitik ist unserer Ansicht nach nur mit
der Natur vor Ort und weltweit zu erreichen. Förderung umweltfreundlicher Heizungen, stärkere Bepflanzung der Stadtbereiche um
natürliche Luftfilter anzusiedeln, veränderte Verkehrspolitik, weniger Stop and Go Fahrten... ( ADAC Gutachten hier 25% Reduzierung
möglich ) . Beton-, Teer-, Pflaster-Versiegelung der Böden rückgängig machen - neue vermeiden, jede Hecke, jeder Baum, jedes Stück grüne
Natur arbeitet als wertvoller Filter, das Verhältnis in der städtebaulichen Entwicklung der Wohn- und Industrieflächen sollte nicht 90 %
Naturvernichtung und 10% Erhalt der Grünfläche betragen, sondern einen Zuwachs an Natur-Filterfläche, mindestens den Gleichstand.
Überdeutlich sichtbar ist: Städtische Planungs-Ignoranz, durch politisch Verantwortliche, unveränderter Nepperei,
Bürgertäuschung und vor allem die weltweite Vernichtung unseres Lebensraumes im extrem gesteigerten Tempo...
Welchen Nutzen Natur hat und bringt finden Sie als Auszug unter: http://www.seilnacht.com/Lexikon/Waldster.htm
Was ist mit Anhängern, die im Winter gefahren werden. Erfahrungen aus dem Sicherheitstraining
zeigten, dass Sommerbereifung auf den Wohnwagen und Anhängern höchst problematisch war...
Als weiteres Beispiel ist die Reifenbezeichnung M+S oder die Schneeflocke nicht geschützt. So gibt es
für Japanische Fahrzeuge reine Sommerreifen mit der Bezeichnung M+S. Dort hat diese Bezeichnung
allerdings nichts mit dem tatsächlichen Nutzen von (Matsch+Schnee Reifen M+S) gemeinsam.
...wenn die Fachleute weder befragt und oder nur mangelhafte Informationen gesammelt werden. Mit
“...gutem Willen...” von Verkehrsministern und Bürokraten allein ist es einfach nicht getan...
GigaLiner im Modellversuch
GigaLiner mit 25,25m Länge fahren demnächst auf öffentlichen Straßen herum. Hinten drauf könnte
der Schriftzug stehen: “Achtung aufgepasst meiner ist 25,25m lang”.
Im Modellversuch soll damit CO2 eingespart werden. Was uns sehr erstaunt, dass die Bahn lediglich
CO2 freie Transportleistungen zu 8% durchführt.
Wo wird denn nun tatsächlich CO2 eingespart, wenn durch die GigaLiner noch mehr Transportgut auf
der Straße landet oder die Bahn mehr Volumen übernimmt? Die Gegner der GigaLiner befürchten,
dass die Schiene noch mehr an Transport-Aktraktivität verlieren wird.
Rein rechnerisch werden sicherlich prozentual Transportfahrten durch die höhere LKW-Ladekapazität
eingespart - jedoch wirksam CO2 wird nur auf der Schiene reduziert.
Wie auch immer, im Angesicht des “Klimagipfels Cancùn” wird der Betrieb von größeren LKWs zur
Phrase abgestempelt.
CO2 reduziert wird dadurch herzlich wenig und der Nachweis, dass umweltfreundlichere Transport-
mittel noch mehr in den Hintergrund geraten wird wohl gelingen. Denn mehr LKW Transportleistung
bedeutet auch mehr Profit für den Unternehmer...
(Gigaliner Foto: Per Pettersson)
Was bedeutet die Zumischung von 7% Bio-Diesel in den Kraftstoff für Dieselfahrer?
Greenpeace schreibt: “...Keine saubere Alternative
Der Einsatz von so genanntem Bio-Diesel (Rapsölmethylester RME) an Stelle von normalem Mineralöl-
Diesel löst nicht die mit dem Dieselantrieb zusammenhängenden Probleme. Die sehr geringe
(Umweltbundesamt Presseinformation Nr. 01/ 00) Einsparung an CO2-Emissionen rechtfertigt jedenfalls
nicht, diese Kraftstoffart als ökologische Lösung anzusehen...”
“...Völlig unberücksichtigt bei der gesamten Diskussion um Bio-Diesel bleibt bedauerlicherweise meist
die ethisch-moralische Frage, ob die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für Nahrungsmittel vor
dem Hintergrund weltweit schrumpfender Anbauflächen für die Herstellung von Autokraftstoffen
vertretbar ist...”
Wird durch unsere Politik mit der Forderung 7% Biodiesel zuzufügen eine Klima-Katastrophe entwickelt
und hervorgerufen?
Jedenfalls werden klimatisch wertvolle Regenwälder für die Produktion von Pflanzenöl (Palm-Öl)
gerodet und nieder gebrannt und später werden die Plantagen ständig mit Pestiziden behandelt. Dazu
muss erwähnt werden, dass namhafte Kraftstoffhersteller zur Beimischung zum Dieselkraftstoff 65%
Palmöl benutzen und nur 35% Rapsöl, weil Palmöl billiger ist.
Das bei der Brandrodung freigesetzte CO2 kann von den europäischen Industrieländern durch die
Beimischung von Biodiesel in Jahrhunderten nicht ausgeglichen werden.
Zwar hat die Politik inzwischen diesen Fehler erkannt, dass nun nur noch Pflanzenöl von nicht
gerodeten Regenwald Flächen benutzt werden darf - jedoch wird weiterhin für die europäische
Lebensmittelindustrie ungehindert der Regenwald zerstört und abgebrannt, um Palmöl-Plantagen
anzusiedeln damit für die Lebensmittel Öle produziert werden können.
Kommentar: Eine nachhaltige, politisch begünstigte Zerstörung unseres Lebensraumes des Profites
wegen!
brandgerodete Flächen (rot)
in Sumatra (Satellitenbild)
Schon bei der Produktion und
Aufstellung der Schilder wurde
immens CO2 freigesetzt und Staub
entwickelt.
Deshalb in den Müll damit, auch
wenn wir nochmals geschädigt
werden. Denn lieber einen Wahn-
sinn beenden, als eine Nepperei
und Schädigung auf Dauer !!
Gerichtsgutachter / Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unfallversicherung) bei Schmerzensgeld-
oder Erwerbsminderungsansprüchen.
Sollten Sie im Straßenverkehr einen Heckauffahr-Unfall erleiden, so werden Sie im Falle einer Anerkennung
der Unfallschäden in Deutschland sich auf einen sehr langen Klageweg
gegen die Versicherungen und gegen veraltete Gutachteransichten
einzustellen haben. Gutachter und Versicherungen die sich auf diese
Gutachten stüzten, die völlig überholte Ergebnisse nach “Erdmann
1973” anführen sind dazu die Basis. Jedoch selbst “Erdmann” räumt
ein, dass selbige Erkenntnisse oftmals unterbewertet und falsch
ausgelegt werden. Jenes allerdings wird nur in einem einzigen Satz
erwähnt.
Deutsche Gutachter stüzten sich jedoch konsequent auf die völlig
veralteten Erkenntnisse. Verständlich verlassen sich Richterinnen und
Richter auf diese Gutachten. Eine Überalterung der gutachterlichen
Ansichten wird in den seltensten Fällen angezweifelt, da keinerlei neue
Informationen durch Richter/innen selbst erfahren werden.
Der ADAC sowie die DEKRA haben diese Missstände insbesondere bei
Auto-Sitzen und Nackenstützen in vielen Versuchsreihen bewiesen und
die Verletzungsfolgen ermittelt. Selbst nachdem die Sicherheit der
Fahrzeuge von den Herstellern erheblich verbessert wurde, treten
weiterhin diese Unfallfolgen auf.
So kommt der ADAC 2003 nach Testen zum Ergebnis, dass:
“...Halswirbel-Verschiebungen, -brüche, Quetschungen der Nerven auch
überdehnte Bänder u.a....” als Folgen der Unfälle einhergehen, die bei
unabhängig niedriger oder hoher Aufprallgeschwindigkeit erlitten
werden. Die Betroffenen bemerken sehr häufig Beschwerden erst Tage
bis Wochen später. Solche Symptome, wie z.B. Kopf- und Nacken-
schmerzen, Schwindelanfälle, Schlaf-, Konzentrationsbeschwerden, im Zusammenhang mit Heckkollisionen
werden jedoch von den Deutschen Gutachtern und Versicherungen strikt abgelehnt.
Nach Wirbelsäulenverschiebungen mit einer Minderung der Hirndurchblutung argumentieren Versicherung
gesinnte Gutachter sogar mit der völligen Wiederherstellung der Gesundheit des Verunfallten. Obwohl der
Betroffene sein Leben lang mit Beschwerden und der daraus folgenden Erwerbsminderung zu kämpfen hat.
Nicht selten verschwinden auch medizinische Berichte, soziale Veränderungen des Geschädigten werden
von Gutachtern ignoriert, um die “Erdmann” Meinung als personifiziert darzustellen.
Wir empfehlen deshalb: Vervielfältigen Sie alle ärztlichen Berichte, denn nur so haben Sie eine Chance
gegen “Gefälligkeitsgutachten” konkrete Gegenargumente vorzulegen. Sie werden staunen, was die
deutschen Gefälligkeitsgutachter so alles aus ihren Untersuchungsakten verdrehen, unterschlagen und
selbstgefällig missachten. Bereiten Sie sich auf einen langen über 10 jährigen Klageweg in Deutschland vor.
In der Schweiz sind diese Erkenntnisse schon seit mehr als 15 Jahren versicherungsrechtlich anerkannt.
Jedoch die Deutschen Versicherungen und Unfall-Berufsgenossenschaften haben ein Heer von Gutachtern
hinter sich, die diese Erkenntnisse selbstgefällig und kategorisch ablehnen. (Informationen von Schweizer
Versicherungsgesellschaften, Video: DEKRA Schweiz “Crash Test 2000 - 2004)
VIDEO
VIDEO
Achten Sie bitte
insbesondere auf
die Dummie-Insassen
in den Fahrzeugen
Wir empfehlen ReclaBox
Verbraucherschutzseite
E10 Kraftstoff: Tatsächlich umweltfreundlich oder Verbraucher-Täuschung?
Seit 2010 versucht die EU an den Tankstellen den neuen E10 (10% Ethanol) Kraftstoff an den/die Mann/Frau
zu bringen. So wird ohne ausreichende Überprüfung der Folgen, der Auswirkungen auf die Umwelt (CO2-
Bilanz), der wirtschaftlichen Folgen (Nahrungsmittelflächen werden umgewandelt, Regenwald wird vernichtet
um wieder Nahrungsmittelflächen herzustellen) und der Auswirkungen auf die technischen Bedingungen der
Fahrzeuge, sowie mit mangelhafter Verbraucher-Aufklärung nachhaltig unser Lebensraum weiter zerstört.
Lesen Sie dazu den Beitrag von Greenpeace: Mit Vollgas zur Zerstörung:
Europas Biokraftstoffpläne und deren Auswirkungen auf Klima und Natur.
VIDEO
Die Rechtslage, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber mit der deutschen Fahrerlaubnis A1 auf einem
entsprechenden Fahrzeug in ÖSTERREICH unterwegs ist!
Auf Anfrage antwortete das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Wien
“Bei der Unterklasse A1 handelt es sich um eine optionale Klasse der geltenden Richtlinie 91/439/EWG
(2. Führerscheinrichtlinie), die von den Mitgliedstaaten nicht eingeführt werden muss und in Österreich auch
nicht eingeführt wurde. Aus diesem Grund sind solche Lenkberechtigungen in Österreich erst ab Vollendung
des 18. Lebensjahr gültig, das ist jenes Alter, das von der genannten Richtlinie für die Klasse A vorgeschrie-
ben und gemeinschaftlich harmonisiert ist.
Als Mindeststrafe bei Übertretung dieser Bestimmung sind 363 Euro vorgesehen.”
D.h. Wer vor der Vollendung des 18. Lebensjahres mit einer A1 Maschine in Österreich angehalten wird
verstößt dort gegen geltendes Recht.
Erst ab 2013 ist das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen vorgesehen, dann ist die Fahrerlaubnis der
Klasse A1 in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt.
hier gibt es Platz für weitere Themen und Informationen
Blinker-Muffel zahlen...
wenn man dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrstraße folgt muss geblinkt werden. So kann sich der andere
wartepflichtige Verkehrsteilnehmer darauf verlassen, wer nicht blinkt folgt auch nicht der abknickenden
Vorfahrtstraße. Kommt es jedoch in einem derartigen Falle, d.h. “...blinkt nicht und folgt der Vorfahrstraße...” zu
einem Unfall so hat der Vorfahrtberechtigte die Verantwortung und i.d.R. den großteil des Schadens zu
bezahlen. Dem anderen Verkehrsteilnehmer kann zwar die Verletzung der Vorfahrt angelastet werden,
dennoch haftet der Fahrer der sich auf der Vorfahrtstraße befand i.d.R. zu 70%
Also Blinker-Muffel aufgepaßt sonst heißt es zahlen!
OLG Rostock Aktenzeichen 5U 223/09
E10